Bauprojektierung Meyer GmbH & Co. KG

Unverschuldete Not

Die Town & Country Stiftung hilft.

Mit einem Stiftungsvermögen von etwa 1,5 Millionen Euro unterstützt die von Gabriele und Jürgen Dawo gegründete gemeinnützige Town & Country-Stiftung unverschuldet in Not geratene Eigentümer eines zu Wohnzwecken selbst genutzten Eigenheims und fördert benachteiligte Kinder. Die Stiftung ergänzt den bereits im Jahr 2008 durch Town & Country eingeführten NotfallHilfeplan und erweitert die möglichen Hilfeleistungen. Die Organe der Stiftung prüfen zunächst, ob die Unterstützung bei einem an die Stiftung herangetragenen Fall mit den Stiftungszwecken in Einklang steht. Ist diese Voraussetzung gegeben, entscheidet die Stiftung über die Art und den Umfang der Unterstützung. In der Regel stellt die Stiftung dem Betroffenen zunächst einen professionellen Schuldenberater zur Verfügung. Dieser verhandelt mit Banken und Gläubigern und versucht eine tragfähige Lösung zu finden. Möglich ist auch eine Hilfe der Stiftung bei einer drohenden Zwangsversteigerung: der Eigentümer wird beraten, mögliche Alternativen werden erörtert und geprüft. Priorität hat grundsätzlich der Erhalt des Eigenheims.

Ein Beispiel für die Hilfe in einem tragischen Fall

Das Ehepaar S. realisierte ein Bauvorhaben mit Town & Country Haus und finanzierte den Kaufpreis mit Hilfe eines Darlehens. Der Mann erkrankte so schwer, dass der herannahende Tod Frau S. veranlasste, ihre Arbeitsstelle aufzugeben, um ihrem Mann beizustehen und ihn in seinen letzten Monaten zu pflegen und zu begleiten. Versuche der Ehefrau, nach dem Tod des Ehemannes erneut eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, scheiterten.

Sie war allein, die Kreditraten konnte sie nicht mehr zahlen, der Kredit wurde notleidend, die Zwangsversteigerung des Hauses drohte. Mit der Hilfe eines Town & Country-Lizenzpartners gelang es, die Immobilie freihändig zu verkaufen. Mit dem erzielten Erlös konnte der Kredit jedoch nicht vollständig getilgt werden. Frau S. sah sich gezwungen, Privatinsolvenz anzumelden. In dieser Situation nahm die Ehefrau Kontakt mit der Town & Country-Stiftung auf. Mit Hilfe der Stiftung gelang es, eine Einigung mit der kreditgebenden Bank zu erzielen. Die Stiftung zahlte einen zuvor ausgehandelten Vergleichsbetrag und Frau S. war wieder schuldenfrei. Nachdem die Stiftung zudem die Kosten des Insolvenzverfahrens übernommen hatte, konnte auch Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung gestellt werden.

Für Familien in Not – Hilfe, die bleibt.

Der Bau der eigenen vier Wände ist für die meisten Menschen die größte und wichtigste Investition in ihrem Leben. Da sollte nichts schiefgehen. Doch während man sich gegen mangelhafte Bauleistungen und Fehlkalkulationen absichern kann, gibt es keine Versicherung gegen Schicksalsschläge. Wenn der Hauptverdiener plötzlich zum Pflegefall wird oder gar stirbt, oder sich an einen Verkehrsunfall ein langer Krankenhausaufenthalt anschließt oder der Verlust des Arbeitsplatzes zum Ausfall des Haupteinkommens führt, ist plötzlich die Existenz der Familie bedroht. Noch schlimmer wird die Lage, wenn die Familie vor kurzem ein Haus gebaut hat und die daraus resultierenden finanziellen Verpflichtungen weiter geschultert werden müssen. In Fällen wie diesen gewährt die Stiftung Hilfe nach eingehender Prüfung eines jeden Einzelfalls – natürlich unabhängig davon, ob es Eigentümer von Town & Country-Häusern sind oder nicht. Ziel ist es, Menschen zu unterstützen, ihr Eigenheim in einer Notsituation zu erhalten und sogar im Falle einer drohenden Zwangsversteigerung zu helfen, diese abzuwenden. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten steht die Stiftung in solchen Fällen beratend zur Seite und lotet gemeinsam mit den Betroffenen Alternativen aus. Doch selbst falls eine Zwangsversteigerung unvermeidlich ist, kann die Stiftung helfen. Über Art und Umfang entscheiden die Gremien der Stiftung.

Hier können Sie sich bei Ihrem Stiftungsbotschafter in Donaueschingen, Stefan Meyer, informieren

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